Liebe aktive Ruderinnen und Ruderer des VRV.
Auf der Beschlussgrundlage zur niedersächsischen Corona Verordnung, kann der Ruderbetrieb auch weiterhin nicht vollständig aufgenommen werden.
Zunächst können wie gehabt:
• Einerruder*innen
• Zweier/ Dreierruder*innen aus max. 2 Haushalten
und ab 08.03.2021:
• Viererruder*innen, plus Steuermann/ frau, also max. 5 Personen aus max. 2 Haushalten
individuell den Rudersport ausüben.
Alle Trainings- und Funktionsräume (Duschen, Clubraum, u.a.) bleiben weiterhin geschlossen.
Sobald sich ggf. im 4. Öffnungsschritt ab 22.03.2021 erweiterte Sportmöglichkeiten ergeben, werden wir die Mitglieder informieren.
Der angepasste Hygiene- und Sicherheitsplan des VRV (Stand 08.03.2021) ist einzuhalten.
Verden, den 08.03.2021
Mit besten Grüßen
Uwe Hollmann